15.09.2009, 15:00 Uhr | Michael Flüter

Information ist Bringschuld
Leserbrief unseres Ratsmitgliedes Michael Flüter

Unter der Überschrift „Ruf nach Änderung - Knorr kritisiert Politik“ stellt Bürgermeister Ulrich Knorr dar, dass er erst im August von den erneuten Kostenüberschreitungen beim Bauhof erfahren habe. Übliche Mechanismen zur Überwachung von Abläufen innerhalb des Bauamtes seien nicht mehr an der Tagesordnung gewesen. „Ich habe aber interne Vorkehrungen getroffen, dass dies in Zukunft nicht mehr passiert.“ wird Bürgermeister Knorr zitiert. Diese Vorkehrungen kommen 18 Monate und 50.000 € zu spät. Das ist unverständlich, da das Abarbeiten der Kostenexplosion beim Bauhof eine der ersten großen Aufgaben unseres Bürgermeisters war.

Der Wunsch von Bürgermeister Ulrich Knorr die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik auf neue Füße zu stellen ist begrüßenswert. Festen stand werden diese Füße nur haben, wenn sie auf einem Fundament aus Offenheit und Vertrauen stehen. Das Angebot des Bürgermeisters über Abläufe innerhalb der Verwaltung – auch in kleinen Gruppen – zu informieren, ist dazu ein geeigneter Schritt. Die Pflastersanierung in der Ortsmitte bietet ebenfalls die Möglichkeit - durch Einhalten der geplanten Baukosten – verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Der Artikel endet mit den Worten von Bürgermeister Ulrich Knorr: „Die Fraktionen kommen nämlich viel zu wenig in die Verwaltung. Das kann so nicht weitergehen.“ Die Angemessenheit des Vorwurfs soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Es ist aber unglücklich diese Aussage in einem Artikel zu positionieren, in dem über unzureichende Kontrollmechanismen im Bauamt gesprochen wird. Hieraus können in der Öffentlichkeit Missverständnisse über die Verteilung von Pflichten zwischen Verwaltung und Fraktionen entstehen. Die Gemeindeordnung NRW regelt ohne Interpretationsspielräume, dass der Bürgermeister die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten hat. Information ist eine Bringschuld des Bürgermeisters und keine Holschuld der Mandatsträger.