02.02.2015, 08:21 Uhr | Bodo Kibgies

Wohin soll der neue Kindergarten ziehen?
CDU fordert Hauptschulgebäude statt Bürgerhaus

Aufgrund der Präferenzen möglicher Träger der KiTa, kommen aufgrund der Informationen der Gemeindeverwaltung an den Rat grundsätzlich nur zwei Lösungen in Frage.
Zum einen Umbau des Bürgerhauses und Vermietung inklusive Innenausstattung und Herrichtung des Außengeländes.
Zum anderen käme der Umbau Hauptschule Bauteil A in Frage.

Die Gemeindeverwaltung hat den Umbau des Bürgerhauses vorgeschlagen. Nach Ansicht der CDU ist dieser Lösung aber nicht der Vorzug zu ergeben.
Am Donnerstag, 29. Januar 2015 hat der Gemeinderat mit den Stimmen der SPD, Grünen und FDP und der Stimme des Bürgermeisters beschlossen, dass das Bürgerhaus künftig nicht mehr für kulturelle Zwecke den Bürgern von Schlangen zur Verfügung steht.
Dies ist nach Dafürhalten der CDU eine schlechte Entscheidung für Schlangen. Und hat möglicherweise desaströse finanzielle Folgen für unsere Gemeinde.

Nach Ansicht der CDU sollte die neue KiTa in die Hauptschule einziehen und nicht in das Bürgerhaus.

Die Entscheidung, die gegen das Votum der CDU vom Rat getroffen wurde, ist auch in keiner Weise nachvollziehbar. Gemäß den Berechnungen der Gemeindeverwaltung würde ein Umzug der KiTa Regenbogen in die Hauptschule den Haushalt mehr entlasten als der Umzug ins Bürgerhaus, welches außerdem teurer umgebaut werden muss.

Die als Entscheidungsgrundlage vorgelegte Ertragsrechnung ist weiterhin im Hinblick auf die Berechnung kritisch zu hinterfragen. Bei der Ermittlung der Abschreibung geht die Verwaltung für den Ausbau der neuen KiTa von folgenden Restlaufzeiten aus: Im Falle Bürgerhaus 55 Jahre und bei der Hauptschule sind es 66 Jahre. Im Hinblick auf die Ausstattung und die Herrichtung des Außengeländes erscheinen Abschreibungs-Zeiträume von 20 Jahren realistischer. Wie widersprüchlich die Annahmen der Verwaltung sind, offenbart sich in der Tatsache, dass der gleiche Ausstattungsgegenstand im Bürgerhaus nach 55 Jahren abgeschrieben sein soll und in der Hauptschule erst nach 66 Jahren. Hier muss zwingend noch mal nachgerechnet werden.

Laut Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände liegt die Nutzungsdauer von Ausstattungen zwischen 3 – 20 Jahren. Ein Ansatz von 20 Jahren wäre daher noch maximal zu vertreten. Die dem Rat vorgelegten Berechnungen erscheinen in diesen Punkten nicht sachgerecht. Bei der Berechnung der Zinsbelastung gehen die vorgelegten Berechnungen der Verwaltung von gleichbleibenden Zinsen aus. Dies ist nicht sachgerecht, weil es sich um ein Annuitätendarlehen handelt.

Für einen Vergleich beider Varianten ist es aus Gründen der ordnungsgemäßen und sachgerechten Kostenzurechnung erforderlich, dass dem jeweiligen Projekt nur die zurechenbare AfA zugewiesen wird. Geht man für den neuen Kindergarten von einer Fläche von rund 600 qm aus, so entspricht dies im Verhältnis zum Gesamtgebäudekomplex 18,6%. Im Falle des Bürgerhauses wurden für die KiTa Einsparungen angesetzt im Hinblick auf Bewirtschaftung (21.010€) und Eigenpersonal (14.000€). Diese Einsparungen wurden nicht bei der Hauptschule angesetzt.
Dies ist nicht richtig, denn solche Kosten fallen auch an, falls die KiTa nicht in die Hauptschule einzieht.

Bürgerhaus ist die teurere Variante
Die Investitionssumme bei der Bürgerhaus-Variante liegt um 110.000 € höher als bei der Hauptschule. Über 20 Jahre kommen nochmals rund 30.000 € an Zinsen dazu, die bezahlt werden müssen. Auch hier gilt, dass gemäß der Methoden der Investitionsrechnung Ein- und Auszahlungen beider Möglichkeiten verglichen werden müssen. Was jede Lippische Hausfrau weiß, gilt auch hier: Man muss mehr zurückzahlen, wenn man mehr Kredit aufnimmt.

Risiko der Rückzahlung von Bauzuschüssen
Das Problem des Rückzahlungsrisikos von Zuschüssen ist laut Verwaltung bei der Hauptschul-Variante minimiert. Das Risiko wird von der Gemeinde mit rund 461.000 € beziffert. Das vom Bürgermeister angekündigte Klageverfahren über mehrere Instanzen verursacht für den Verlierer rund 107.000 € an weiteren Kosten. Damit ergibt sich ein Gesamtrisiko in Höhe von 568.000 €. Dieser Betrag müsste ebenfalls finanziert werden. Bei einer 20-jährigen Laufzeit und der Tatsache, dass dafür ebenfalls Zinsen gezahlt werden müssten, wird ein Darlehen in Höhe von rund 780.000 € benötigt, welches über 20 Jahre Zinskosten in Höhe von weiteren 212.000 Euro verursacht. Das heißt, entscheidet man sich gegen die Hauptschulvariante besteht ein kumuliertes finanzielles Risiko in Höhe von insgesamt rund 992.000 €. Dieses Risiko muss vermieden werden!

Bürgerhaus ein Sorgenkind?
Laut FDP ist das Bürgerhaus ein Sorgenkind, von dem man sich trennen muss. Wir sagen, dass das Bürgerhaus ein wichtiger Teil der Schlänger Kultur und eine zentrale Begegnungsstätte vieler Gelegenheiten und Veranstaltungen ist. Man denke an Schlänger Karneval, Kaffeetrinken nach Haustenbecker Treffen, Senioren-Treff, Kinder-Musicals, Rotes Kreuz, Public Viewing, Schülerbegrüßung, Schlänger Markt Auftakttreffen um etliche wichtige Veranstaltungen zu benennen.

Wer heute das Bürgerhaus ohne Not schließt, verbaut den nächsten Generationen kulturelle Höhepunkte. Was wären dann die nächsten“ Sorgenkinder“, denen man sich entledigen wird? Sportplätze, Bibliothek, Schwimmbad?

Wir müssen Schlangen in seiner Liebenswertigkeit erhalten – das Bürgerhaus gehört dazu.


Die Mehrgeschossigkeit der Hauptschul-Variante ist kein Argument gegen die Hauptschule

Hier einige Beispiele zweigeschossiger Kindergärten: Zweigeschossige Lösungen schaffen ganz andere Erlebnisse für die Kinder“, sagte Zoll. Man solle den Kleinen unterschiedliche Ausblicke gewähren und ein „emotionales Gebäude“ für sie bauen, in dem sie sich geborgen fühlen“, so Architekt Peter Zoll, der den Neubau der Dettinger Kita Starennest plante und begleitete.

In Hagen wurde eine ehemalige Schule in einen Kindergarten umgebaut – ohne Fahrstuhl. Der Ev. Kindergarten "Sonnenburg" wurde ebenfalls zweigeschossig errichtet. Im Jahre 2006 erhielt der Kindergarten die Auszeichnung: "Beispielhaftes Bauen" der Architektenkammer Baden- Württemberg. Diese drei Kindergärten wurden telefonisch von der CDU befragt, ob die mehrgeschossige Bauweise hinderlich sei. Dies wurde einhellig seitens des Kindergartenpersonals verneint.


Es müssen vier Gruppen für den neuen Kindergarten geplant werden

Für einen neuen Kindergarten müssen 4 Gruppen geplant werden können. Während dies für die Hauptschule problemlos möglich ist, müsste für die Lösung Bürgerhaus das Haus Fischer umgebaut werden und mit dem Bürgerhaus vereint werden. Auch hier liegt dann ein mehrgeschossiger Kindergarten vor. Ein Argument, dass übrigens gegen die Hauptschulvariante eingewendet wurde.

Nach den Berechnungen der Verwaltung sollen die Umbaukosten für das Haus Fischer mit 150.000 € genauso hoch sein wie die Kosten für den Ausbau einer vierten Gruppe in der Hauptschule. Das ist schwer vorstellbar, weil der Aufwand für den Umbau im Haus Fischer aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht identisch sein kann mit dem der Hauptschule.

Heimat- und Verkehrsverein Schlagen erhält außerordentliche Kündigung
Das Haus Fischer beherbergt das Dorfmuseum Schlangen. Das Dorfmuseum Schlangen ist Teil der Museumsroute Südlippe. Diese Gegebenheiten scheinen bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden sein. Es ist traurig, dass man einem Verein, der sich um die Heimatpflege verdient macht, außerordentlich kündigt, obwohl es eine sinnvollere Unterbringung der KiTa gibt.

Genug Platz
Die Hauptschule ist ein hervorragendes Gebäude in einem guten Zustand. Es bietet neben dem Einzug einer KiTa weiterhin Platz für den möglichen Umzug der Musikschule, Einzug der Offenen Jugendarbeit. Durch die Belegung mit der KiTa kann nicht von einer Zerschneidung gesprochen werden. Es stehen noch über 80% der Fläche zur Verfügung – trotz KiTa. Platz für Logopäden, Ergotherapeuten, Platz für Physiotherapeuten.

Die Idee, dass dort eine andere Schule einzieht, konnte lt. Bürgermeister Knorr nicht realisiert werden. Dies wäre auch sicherlich fatal für die Gesamtschule Bad Lippspringe-Schlangen.

Alle angedachten Nutzungsmöglichkeiten können zusammen mit dem Einzug der KiTa realisiert werden.

Allein die Hoffnung, dass sich eine Nachnutzung für die Hauptschule finden wird, ist keine Grundlage für ein zukünftiges Nutzungskonzept.

 

Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der nur zweiwöchigen (!) Entscheidungsphase mehrmals explizit auf das finanzielle Risiko hingewiesen, dass besteht, wenn die KiTa in das Bürgerhaus und nicht in die Hauptschule zieht.
Unverständlicherweise wurde seitens der Verwaltung dem Rat aber empfohlen, das Bürgerhaus für die KiTa umzubauen. Begründet wurde das mit zwei Punkten:

1. Die KiTa Bürgerhaus wäre ebenerdig – was erstens kein relevantes Kriterium ist und zweitens auch nicht stimmt. Denn wenn die KiTa viergruppig ausgebaut wird, kommt das mehrgeschossige Haus Fischer zur KiTa hinzu. Dem Heimat- und Verkehrsverein Schlangen wird dann kurzerhand außerordentlich gekündigt.

2. Weiterhin würde der Bürgermeister gegen die Rückforderung des Baukostenzuschusses klagen. Die juristischen und betriebswirtschaftlichen Einschätzungen unseres Bürgermeisters, werden von der CDU-Fraktion nicht geteilt. Wir fragen uns, wie kann man ohne Not, der Gemeinde und damit seinen Bürgern solche eklatanten finanziellen Risiken aufbürden?
Geht der Prozess verloren, entstehen der Gemeinde unter Berücksichtigung durch Rückzahlungen sowie Zins und Zinseszins rund 1 Million Euro an finanziellem Schaden.

Diesen Ausgaben steht keine (!) Leistung gegenüber.
Wie hat die SPD in der letzten Ratssitzung so schön formuliert: „Wir machen aus dem Bürgerhaus ein Kinderhaus“. Diese Aussage bekommt aufgrund der finanziellen Risiken einen ganz eigenen Blickwinkel. Denn wenn die Kinder der KiTa alt genug sind, dürfen diese dann die Schulden auch abstottern. Finanzielle Ressourcen zur Rückzahlung der Schulbauförderung und der Prozess- und Gerichtskosten hat die Gemeinde Schlangen nämlich nicht.