26.07.2011

Prüfantrag zur Schulentwicklungsplanung nach NRW Schulkonsens

CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Schlangen
Schulentwicklungsplanung                                                                          Schlangen, 26.07.2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaft sowie des Rates der Gemeinde Schlangen stelle ich im Namen der CDU-Fraktion nachfolgenden Antrag:

I.    Die beauftragten Planungen zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule werden eingestellt.
II.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Errichtung einer gemeinsamen Gesamtschule an den Standorten Schlangen und Bad Lippspringe gegeben sind.

III.    Für den Fall, dass die Errichtung einer Gesamtschule möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, Planungen zur Einrichtung einer solchen einzuleiten.
IV.    Für den Fall, dass die Voraussetzungen zur Errichtung einer Gesamtschule nicht gegeben sind, wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Sekundarschule mit kooperativer Beschulung vorzubereiten.

Begründung:
Mit dem 19.07.2011 haben sich die Landesregierung NRW und die CDU NRW auf einen „Schulfrieden“ verständigt.
Im Rahmen dieses schulpolitisch en Konsenses haben sie gemeinsame Leitlinien für die Gestaltung des Schulsystems in NRW vorgelegt.

I.
Die Einigung garantiert den Bestand der vorhandenen Schulformen soweit die Schülerzahlen dies zulassen und sieht daneben die Errichtung von Sekundarschulen vor.
Der bisher von der Landesregierung geplante Modellversuch einer Gemeinschaftsschule ist nicht mehr beabsichtigt.
Der Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesellschaft zur Planung einer Gemeinschaftsschule geht daher ins Leere.
Nach Auffassung unserer Fraktion kann dieser auch nicht dahingehend umgedeutet werden, dass nunmehr eine Sekundarschule einzurichten wäre.
Die Politik hat der Verwaltung im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung vielmehr jetzt einen neuen, den veränderten Gegebenheiten entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Aus wirtschaftlichen Gründen sind die an Dritte entgeltlich vergebenen Planungen zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule daher umgehend einzustellen.

II.
Unsere Fraktion hat sich nicht zuletzt für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule ausgesprochen, da für diese im Gegensatz zu anderen Schulformen deutlich bessere Bedingungen, insbesondere eine günstigere Schüler-Lehrer-Relation, vorgesehen waren.
Diese Vorteile entfallen nunmehr voraussichtlich bei der Sekundarschule.
Der „Schulfrieden“ ändert nach Auffassung der CDU-Fraktion jedoch nichts an der Tatsache, dass unsere Hauptschule in der derzeit betriebenen Form nicht mehr zukunftsfähig ist.
Das von den Parteien erarbeitete Thesenpapier sieht in Pkt. 5 III vor, dass eine integrierte Gesamtschule einzurichten ist, wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht.
Für die Errichtungsgröße gilt der Wert 25 Kinder pro Klasse.
Eine solche Gesamtschule bietet trotz des im Grundsatz integrativen Bildungskonzeptes infolge der erhöhten Bandbreite des Bildungsangebotes eine weitreichende Differenzierung.
Nach Auffassung der CDU kann die nunmehr für die Errichtung einer Gesamtschule geforderte Schülerzahl erreicht werden.
Eine Gesamtschule bietet für den Sozialraum Schlangen/Bad Lippspringe neue Bildungschancen und stellt gegenüber der Sekundarschule das umfassendere und attraktivere Angebot dar.
Sie wird dann das einzige Bildungsangebot mit eigener gymnasialer Oberstufe darstellen und den Schülern vor Ort die Möglichkeit bieten, das Abitur ohne den ansonsten nach Jahrgangstufe 10 erforderlichen Schulwechsel zu erreichen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Schaffung neuer Gesamtschulangebote in Paderborn sollte die Errichtung einer Gesamtschule in Schlangen und Bad Lippspringe intensiv geprüft werden.

III.
Für den Fall, dass eine Gesamtschule nicht in Betracht kommt, ist eine Sekundarschule anzustreben. Sie stellt gegenüber der vorhandenen Hauptschule ein attraktiveres und umfassenderes Bildungsangebot dar.
Gem. Pkt. 5 VI des schulpolitischen Thesenpapiers kann der Unterricht ab Klasse 7 in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
Sofern die Errichtung einer Sekundarschule erfolgt, hält die CDU an ihrer bisherigen, schon bei der Gemeinschaftsschule erhobenen Forderung nach der kooperativen Unterrichtsform fest.
Sie trägt der von uns angestrebten Vielfalt des Bildungswesens am besten Rechnung und entspricht somit auch den im Schulpolitischen Konsens formulierten bildungspolitischen Zielsetzungen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Husberg
Fraktionsvorsitzender