Antrag auf Zurückstellung der Bauanträge, 17.03.2018

Windkraft in Schlangen

Rat, Sitzung vom 22.03.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur kommenden Ratssitzung am 22.03.2018 stelle ich für die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Schlangen den Antrag, die Tagesordnung wegen Eilbedürftigkeit unter Verzicht auf sämtliche Fristen um einen Tagesordnungspunkt zu erweitern.

Alsdann stelle ich den nachfolgenden
Antrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei dem Kreis Lippe bezüglich der zur Zeit vorliegenden Bauanträge für Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet einen Antrag auf Rückstellung zu stellen.

Begründung:

I.
Die Verwaltung hat den Rat darüber informiert, dass derzeit acht Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet vorliegen.

Diese liegen außerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Windenergievorrangflächen. Daher hat die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert.

Für den Fall, dass die Genehmigungsbehörde den bestehenden Flächennutzungsplan als unwirksam erachtet, sind die beantragten Baugenehmigungen als privilegierte Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Dieses hätte die Schaffung von Fakten zur Folge, die das Erscheinungsbild unserer Gemeinde auf Jahrzehnte prägen und erheblichen Einfluss auf die Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger haben würden.

Die vorstehende Schaffung von Fakten kann durch die Rückstellung der Anträge bis zum Beschluss des neuen Flächennutzungsplans vermieden werden. Die mit dem vorliegenden Antrag begehrte Antragstellung kann von der Verwaltung selbst kurzfristig veranlasst werden. Auf die Rechtsmeinung am Verfahren beteiligter Dritter ist hierbei nicht abzustellen. Diese mögen sich ggf. im laufenden Verfahren äußern bzw. entscheiden.

II.
Rat und Verwaltung arbeiten seit längerem an der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans, der neue Vorrangflächen für Windenergie ausweisen wird. Die Planungen sind hinreichend vorangeschritten. Im Dezember 2017 hat der Rat eine Überarbeitung der Planungen beschlossen, welche kurzfristig hätte erfolgen können und nach Angaben der Verwaltung auf den Weg gebracht wurde.

Eine Beratung und Beschlussfassung kann jedoch derzeit nicht erfolgen, da bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt die neueste gerichtliche Entscheidung („Wünnenberger Urteil“), die bislang nur als Pressemitteilung vorliegt, bei den Planungen Berücksichtigung zu finden hat.

Dadurch tritt eine nachvollziehbare und lediglich zeitlich überschaubare Verzögerung ein.

Auch nach der von den Rechtsberatern der Gemeinde vertretenen Auffassung, wonach eine Rückstellung nur im Falle der Genehmigungsfähigkeit des in Rede stehenden Bauvorhabens in Betracht kommt, sind die Rückstellungsanträge geboten und begründet.

Die gesetzlichen Fristen sind von der Verwaltung zu beachten.

Rat und Verwaltung haben das Flächennutzungsplanaufstellungsverfahren stets zügig beraten und vorangebracht. Eingetretene Verzögerungen sind ausschließlich auf von außen kommende Faktoren, wie Änderungen der Rechtsprechung sowie zu erwartende, konkret angekündigte Änderungen der Rechtslage zurück zu führen.

Die Stellung von Rückstellungsanträgen ist für unsere Gemeinde nicht mit Kosten verbunden. Die Frage, ob für den Fall der Ablehnung der Rechtsweg beschritten werden soll, braucht vorliegend noch nicht entschieden zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Husberg
Fraktionsvorsitzender