zur kommenden Sitzung des Rates stelle ich für die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Schlangen in Erweiterung des Tagesordnungspunktes 10.) im öffentlichen Teil sowie als Ergänzung des Beschlussvorschlages der Beschlussvorlage 325/2014-2020 den nachfolgenden
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, die zu erwartende Zahl von Förderkindern in der Ratssitzung mitzuteilen. Der Rat beschließt, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen auf 24 Kinder zu begrenzen. In besonderen Härtefällen kann hiervon im Rahmen einer Einzelfallentscheidung abgewichen werden. Die Förderkinder sind in einer Klasse gemeinschaftlich zu beschulen.
Begründung:
Der vorliegende Antrag stellt eine Ergänzung der Tagesordnung dar und ist als weitergehender Antrag vor der Beschlussvorlage zu beraten. Die Zahl der Förderkinder ist derzeit den Ratsmitgliedern nicht bekannt. Diese Kenntnis ist jedoch für eine sachgerechte Entscheidung erforderlich.
Die exakten Schülerzahlen der Eingangsklassen stehen derzeit noch nicht fest. Sie können sich sowohl durch Schulwechsel, Zuzüge ins Gemeindegebiet oder auch Kinder, welche die erste Klasse wiederholen, noch verändern. Hierauf muss die Verwaltung ggf. im Interesse der betroffenen Schülerinnen und Schüler flexibel regieren können.
Aufgrund der besonderen Erfordernisse bei der Beschulung von Förderkindern ist es geboten, diese in einer Klasse gemeinsam zu unterrichten. Dadurch ist sichergestellt, dass die notwendigen Betreuerinnen und Betreuer jeweils in ausreichender Anzahl zu Verfügung stehen und hinreichende Planungssicherheit besteht. Auf diese Weise kann ein für die Klasse im Rahmen der inclusiven Bildung geeignetes und besonders zugeschnittenes Konzept ausgearbeitet werden. Sollte die Zahl der Förderkinder hierfür zu groß sein, kommt ggf. die Bildung von zwei entsprechenden Klassen in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Husberg Fraktionsvorsitzender
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