29.10.2019

Antrag zur Verkehrssicherheit in der Ortsmitte

Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt
Rat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Zur nächsten Sitzung des Rates stelle ich für die CDU-Fraktion den nachfolgenden

Antrag:

Die Verwaltung setzt sich gegenüber dem Kreis Lippe dafür ein, dass im Bereich der Paderborner Straße die nachfolgenden Maßnahmen umgesetzt werden:

I. Zwischen dem Kreisverkehr am Kreuzungsbereich „Detmolder Str.“ und dem Kreisverkehr an der Einmündung „Schützenstr.“ Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt.
II. Im Bereich des Seniorenheims „Lünings Hof“ wird ein Zebrastreifen eingerichtet.


Begründung:

Die verkehrstechnische Problematik an der Paderborner Straße war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen in Rat und Ausschüssen, zuletzt im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt.
Da es sich bei der Paderborner Straße um eine Kreisstraße handelt, liegt die Zuständigkeit diesbezüglich bei dem Kreis Lippe. Der Rat der Gemeinde Schlagen kann insoweit nur über die Verwaltung Anregungen geben.

I.
Die Notwendigkeit, die durch gestiegenes Verkehrsaufkommen erhöhte Gefahrenpotentiale zu entschärfen, wurde bei den Beratungen in Rat und Ausschüssen umfassend bejaht. Bauliche Maßnahmen können freilich erst nach weitergehender Beratung in Abstimmung mit den Anliegern sowie den beteiligten Behörden allenfalls erst mittelfristig umgesetzt werden.

In dem vorbenannten Bereich kann jedoch die Situation bereits durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit reduziert werden. Die beiden Kreisverkehre markieren den inneren Ortsbereich, in dem viele Einzelhandelsgeschäfte liegen, die Zahl der Fußgängerquerungen hoch ist und auch die bauliche Situation, insbesondere auf Grund geringer Fahrbahnbreite, Grünanlagen sowie beidseitigen Fußgängerwegen keine höheren Geschwindigkeiten sinnvoll zuläßt.

In diesem Bereich liegen ein Seniorenheim sowie die Ausfahrt der Rettungswache.

Vor diesem Hintergrund ist eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h geboten.

Da es sich um ein verhältnismäßig kurzes, innerörtliches Teilstück ohne überregionale Bedeutung handelt, wird es durch die beabsichtigte Maßnahme nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses kommen.

II.
Im Bereich des Seniorenheims liegen zudem auch die zwei einzigen Vollsortiment-Verbrauchermärkte der Gemeinde mir zwei getrennten Parkplatzen unmittelbar gegenüber. Die Bewohner des Seniorenheims sind insbesondere auch auf Grund der dadurch angespannten Verkehrssituation auf einen gefahrlosen Übergang angewiesen.

Die vorhandenen Querungshilfen mittels Verkehrsinseln haben keine verkehrsrechtliche Bedeutung. Über das normale Rücksichtsgebot hinaus genießen Fußgänger hier keinen Vorrang. Die Querungshilfen suggerieren an dieser Stelle lediglich eine Sicherheit, die tatsächlich nicht vorhanden ist.

Da viele Kundinnen und Kunden beide Verbrauchermärkte nacheinander aufsuchen und freilich nicht den PKW dabei versetzen, kommt es zu erhöhtem Querungsverkehr, teilweise auch von Personen mit Taschen oder Einkaufswagen.

Infolge der vorbezeichneten, besonderen Situation ist vorliegend ein Zebrastreifen ohne Rücksicht auf die tatsächlich vorhandenen Fußgängerbewegungen einzurichten. Auch bei Unterschreitung von Richtwerten sind hier wegen der besonderen Gemengelage die Gründe für eine Ausnahmeregelung gegeben.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Husberg
Fraktionsvorsitzender