16.05.2020

Bereitstellung des Bürgerhauses in der Corona-Krise

Rat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Zur nächsten Sitzung des Rates stelle ich für die CDU-Fraktion den nachfolgenden

Antrag:

I. Das Bürgerhaus wird in Schlangen ansässigen Unternehmen sowie Vereinen im Rahmen der jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen für Veranstaltungen auf Antrag maximal einmal wöchentlich für maximal jeweils zwei Std. kostenlos zur Verfügung gestellt.

II. Bei mehreren Anfragen erfolgt die Vergabe bei Erfüllung der Voraussetzungen nach dem jeweiligen Eingang des Antrages.

III. Soweit das Bürgerhaus bereits zur betreffenden Zeit entgeltlich vermietet ist, wird dies vorrangig berücksichtigt.

IV. Diese Regelung wird befristet bis zum 31.08.2020.

Begründung:

Durch die im Zusammenhang mit der Corona-Krise bestehenden Beschränkungen, insbesondere auch die geltenden Abstandsregelungen, sind viele Unternehmen und Vereine nicht in der Lage, dringend erforderliche und grundsätzlich auch Zulässige Besprechungen oder Veranstaltungen in den ihnen üblicherweise zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten durchzuführen. Besprechungsräume in Unternehmen oder Vereinsheimen werden regelmäßig nach Bedarf gebaut. Um die Abstandsregelungen einzuhalten, werden jetzt aber deutlich größere Flächen benötigt.

Es können auch nicht alle erforderlichen Veranstaltungen online durchgeführt werden.

Für die Durchführung unaufschiebbarer Besprechungen, Proben oder Mitarbeiterbesprechungen stehen den Vereinen und Unternehmen oft keine geeigneten Räume zur Verfügung, da auch in der Gastronomie entsprechende Beschränkungen herrschen.

Wegen der durch die Krise ohnehin bestehenden Belastungen ist es geboten, dass Bürgerhaus kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die zeitliche Beschränkung auf je einmal zwei Std. A/Woche ist angemessen, um Missbräuche zu verhindern allen in Betracht kommenden Unternehmen den Zugang zu ermöglichen. Gleichwohl können dann auf 1,5 Std. vorgesehene Veranstaltungen mit entsprechender Zeitreserve durchgeführt werden.

Kommerzielle Veranstaltungen mit Anwesenheit Dritter (entgeltliche Tagungen, Schulungen u. s. w.) sollen von der Unentgeltlichkeit nicht umfasst sein.

Die mit diesem Antrag verbundene finanzielle Belastung hält sich in engen Grenzen, da die entgeltliche Vermietung hiervon nicht betroffen ist und mit der Vergabe lediglich geringe Kosten, wie Strom- und Wasserkosten verbunden sind. Übermäßiger zusätzlicher Reinigungsaufwand dürfte nicht zu erwarten sein.
Da zur Zeit eine Normalisierung der Verhältnisse zum Herbst dieses Jahres erwartet wird, soll zunächst eine Befristung bis zum 31.08.2020 erfolgen.
Es wird angeregt, ggf. einen Dringlichkeitsbeschluss zu fassen, damit die Regelung bereits vor der kommenden Ratssitzung in Kraft treten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Husberg