Flächennutzungsplan Windenergie
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt / Rat
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Im Zuge der Offenlegung gebe ich für die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Schlangen die nachfolgende Stellungnahme ab:
A. Die CDU-Fraktion erkennt die Bedeutung des Ausbaus der Windenergie für das Gelingen der Energiewende ausdrücklich an und sieht die Notwendigkeit, den innovativen erneuerbaren Energien und somit auch der Windkraft substantiell Raum zu geben.
Mit der Nutzung der Windenergie sind jedoch auch erhebliche Beeinträchtigung der betroffenen Gemeinden und ihrer Bewohner verbunden.
Die CDU-Fraktion ist bestrebt, die Nutzung der Windenergie bürger- und anwohnerverträglich zu gestalten.
Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sind daher bei der Planung angemessen zu berücksichtigen.
Im Einzelnen bittet die CDU-Fraktion, die nachfolgenden Punkte bei der weiteren Planung mit einzubeziehen:
I.
Bei der Planung von Windenergiekonzentrationsflächen ist die weitere Entwicklung der Gemeinde zu berücksichtigen.
Ein Wachstum des Gemeindegebietes über die Obere Straße hinaus darf nicht verhindert werden.
Hierbei sind insbesondere auch die bereits vor einigen Jahrzehnten vorangetriebenen Planungen einer Umgehungsstraße sowie die mögliche Errichtung neuer Wohn- und Gewerbegebiete zu berücksichtigen.
Das Gebiet der Gemeinde Schlangen, insbesondere des Ortsteils Schlangen selbst ist durch das Stadtgebiet von Bad Lippspringe sowie den Truppenübungsplatz eingegrenzt.
Weitere Entwicklung ist vor allem noch jenseits der Oberen Straße denkbar.
Das Heranrücken von Windenergieanlagen an die bestehende Wohnbebauung würde eine weitere Entwicklung auf Jahrzehnte blockieren.
Bestehende Landschaftspläne stehen dem nicht entgegen. Diese könnten bei Vorliegen eines entsprechenden Bedarfes sowie neuer Erkenntnis ggf. geändert werden. Die Errichtung von Windenergieanlagen dagegen schafft jedoch Fakten.
Daher sollte der Bereich zwischen der Gemeindegrenze zu Bad Lippspringe, dem Langen Tal, der bestehenden Wohnbebauung und der B 1 freigehalten werden für kündtige Gemeindeentwicklung.
Im Suchraum III ist somit ein deutlicher Abstand von der Oberen Straße einzuhalten.
Ziel muss es sein, unsere Gemeinde auch weiterhin sowohl für ihre Bewohner als auch für Neubürger attraktiv zu halten.
Das ist nur machbar, wenn weitere Gemeindeentwicklung gewollt und möglich ist. Auch freilich darf die Lebensqualität in unserer Gemeinde nicht eingeschränkt werden.
Auch die Regionalplanung ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.
II. Die Interessen des Modellflugclub Bergfalke e.V. sind angemessen zu berücksichtigen.
Der von diesem betriebene Modellflugplatz, welcher im Suchraum liegt, genießt eine überregionale Bekanntheit.
Der Verein leistet eine nicht unerhebliche Jugendarbeit und trägt zur Lebensqualität in der Gemeinde bei.
Dieses dient der Lebensqualität in der Gemeinde ebenso wie dem Tourismus.
III. In den Suchräumen liegen einige einzeln stehende Gehöfte und Wohnhäuser.
Den Belangen dieser Einzelbebauung ist Rechnung zu tragen.
IV. Von Windenergieanlagen gehen erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärmentwicklung sowie Schattenschlag aus.
Dieses stört nicht nur Anwohner sondern stellt auch eine Beeinträchtigung für Wanderer und Sportler dar.
Der touristische Wert sowie die Bedeutung unserer Gemeinde als Naherholungsgebiet sind entsprechend zu berücksichtigen.
V. Die heutigen, sehr hohen Anlagen stellen weit sichtbare Landmarken dar. Sie sind insbesondere bei entsprechender Häufung eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
VI. Bei der Planung hat die künftige Sportstättenentwicklung in der Gemeinde Berücksichtigung zu finden.
VII. Der Suchraum I ist Wasserschutzgebiet.
Die Belange der gemeindlichen Trinkwasserversorgung sind zu berücksichtigen.
VIII. Die Gemeinde Schlangen hat erhebliche Teile des Gemeindegebietes seit über ca. sechs Jahrzehnten für Zwecke der Landesverteidigung zur Verfügung gestellt.
Auch jetzt werden diese Flächen noch als Truppenübungsplatz genutzt.
Bei der Definition, inwieweit unsere Gemeinde der Windenergie substantiell Raum zu geben hat, ist somit auch zu berücksichtigen, dass bereits der Landesverteidigung in großem Maße Raum gegeben wird und diese Teile des Gemeindegebietes nicht zur Verfügung stehen.
IX. Bei der Planung sind die Belange des Landschafts- und Naturschutzes angemessen zu berücksichtigen. Hierbei ist insbesondere auf die Siedlungsgebiete von Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäusen Rücksicht zu nehmen.
B. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Belange und Ziele ist nach Auffassung unserer Fraktion eine erhebliche Ausweitung der beabsichtigten Abstandsflächen zu Wohnbebauung, Gewerbeflächen sowie Naherholungsgebieten erforderlich.
Diese sollte sich nach der Höhe der beabsichtigten Anlagen richten, mindestens aber 1.500 m betragen.
Potentielle Gemeindeentwicklungsgebiete sind von der Planung frei zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. W. Husberg
Fraktionsvorsitzender