Am Sonntag, 27. September 2015 ist Stichwahl der Landratswahl. Alle Lipper sind gefordert, wieder zur Wahl zu gehen und Friedel Heuwinkel zu wählen, damit auch in den nächsten fünf Jahren eine erfolgreiche, frische und bürgernahe Politik zum Wohle von Lippe verwirklicht werden kann. Machen Sie unbedingt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie wählen! Des Weiteren ist es ganz, ganz wichtig, dass Sie Freunde und Bekannte ansprechen ebenfalls zur Wahl zu gehen und Friedel Heuwinkel zu wählen. Auch in den nächsten fünf Jahren muss seine verlässliche und solide Politik für Lippe Bestand haben.
Stichwahl & Briefwahl Um per Briefwahl wählen zu können, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist an die zuständige Gemeindebehörde zu richten. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durchTelegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist hingegen unzulässig. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach der endgültigen Festlegung einer erforderlichen Stichwahl durch die Gemeindeverwaltung erfolgen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Sofern Sie bereits für die Wahl am 13. September Briefwahlunterlagen beantragt und dort auch „Briefwahlunterlagen für die Stichwahl“ angekreuzt haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt.
Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief umgehend danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so besteht die Möglichkeit, die Briefwahl gleich an Ort und Stelle auszuüben. Der Briefwähler muss seinen Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher unbedingt bereits einige Tage vor dem eigentlichen Wahltag auf den Weg dorthin gebracht werden!
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