07.03.2017, 18:53 Uhr | Dr. W. Husberg, Fraktionsvorsitzender

Vorwürfe gegen den Rat sind haltlos

Im Kommentar zum Bericht über die Haushaltssitzung vom 25.02.2017 vertritt die Schlänger Zeitung die Auffassung, der Rat habe nun bereits zu dritten Mal in der Öffentlichkeit kein gutes Bild abgegeben. Dieser Auffassung widerspricht die CDU-Fraktion energisch.

Die Schlänger Zeitung wirft dem Rat der Gemeinde Schlangen vor, nach der Wahl der Feuerwehrführung sowie den Vorwürfen der Bürgerinitiative „Schlänger Aktiv“ nunmehr mit der Streichung der Abstimmung zum Haushalt von der Tagesordnung des Rates zum dritten Mal ein schlechtes Bild abgegeben zu haben.

Dieser Vorwurf ist unzutreffend.
Zum einen gibt es nicht „den Rat“ als geschlossene Einheit. Der Rat besteht vielmehr aus vier Fraktionen, die unterschiedliche politische Ziele mit unterschiedlichen Mitteln verfolgen und sich keinesfalls regelmäßig einig sind oder absprechen. Die einzelnen Fraktionen sind ebenfalls nicht immer geschlossen.

Rat und Fraktionen gaben aber in allen drei genannten Fällen keinesfalls ein schlechtes Bild ab.
In allen drei Fällen haben sich die Ratsmitglieder sehr sorgfältig mit der Materie befasst und eigene Meinungen gebildet.
Es ist nicht Aufgabe des Rates, die Feuerwehrführung einstimmig zu wählen. Bei der geheimen Wahl der Wehrführung gab es in der CDU-Fraktion keinen Fraktionszwang. Es ist nicht bekannt, wie die einzelnen Fraktionsmitglieder abgestimmt haben. Wenn Ratsmitglieder in geheimer Wahl unterschiedlich abstimmen und sich ggf. auch dazu entscheiden, einem Bewerber das Vertrauen nicht zu schenken, ist dies gerade ein Zeichen von gewissenhafter und sorgfältiger Ausübung des Ratsmandats. Es steht Dritten nicht zu, dies zu kritisieren.
Bei den Diskussionen um die Windenergie wollen einige Vertreter der Bürgerinitiative offensichtlich dem Rat nicht zubilligen, in der Meinungsfindung frei zu sein und eine eigenständige Auffassung zu vertreten. Die gewählten Ratsmitglieder sind nicht verpflichtet, sich der Meinung einer Bürgerinitiative anzuschließen. Daraus kann jedoch keinesfalls der Schluss gezogen werden, man habe sich nicht sorgfältig mit dem Thema auseinandergesetzt.
Der Haushalt 2017 wurde nicht beschlossen, da die Fraktion FDP/BfS kurzfristig auf einen vermeintlichen Formfehler hingewiesen hat. Ob tatsächlich zuvor der Haupt- und Finanzausschuss einzuberufen gewesen wäre und welche Folgen für die Wirksamkeit des Haushaltsbeschlusses die fehlende Einberufung des Ausschusses gehabt hätte, ist rechtlich nicht endgültig geklärt. Rat und Verwaltung hielten es für sicherer, es auf eine rechtliche Auseinandersetzung nicht ankommen zu lassen und die Beschlussfassung zu verschieben.
Das kann aber nicht dem Rat angelastet werden. Es ist weder Aufgabe des Rates noch der einzelnen Ratsmitglieder, die Sitzungen anzuberaumen. Wenn hier überhaupt jemandem ein Vorwurf gemacht werden kann, dann allenfalls der Verwaltung dafür, dass sie nicht von vornherein den sichersten Weg gewählt hat.