Wie in der letzten Ratssitzung offiziell bekannt gegeben wurde, hat die Bezirksregierung Detmold den vom Rat der Gemeinde Schlangen aufgestellten Flächennutzungsplan (FNP) Windenergie nicht genehmigt. Dies hat jedoch mit den von einer Ratsmehrheit im Jahre 2017 gewünschten Änderungen nichts zu tun. Auch der ursprünglich zur Abstimmung gestellt, von der SPD befürwortete FNP hätte keinen Bestand gehabt. Jetzt muss durch eine neue Planung möglichst schnell Rechtssicherheit geschaffen werden.
Der Rat der Gemeinde Schlangen hat sich nach eingehender rechtlicher Beratung dafür ausgesprochen, nicht bei dem Verwaltungsgericht Minden Klage auf Genehmigung gegen die Bezirksregierung einzureichen. Damit ist die seinerzeit vom Rat nach ca. siebenjähriger Beratung beschlossene Planung vom Tisch. Jetzt stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben und was jetzt zu tun ist.
In einer Gemeinde, die keine Vorrangflächen für die Windenergienutzung ausgewiesen hat, ist es grundsätzlich jedem Investor möglich, Bauanträge für Windenergieanlagen als privilegierte Außenbereichsvorhaben i. S. d. § 34 BauGB zu stellen. Auch hier ist der Bau freilich nicht einfach möglich. Die einzuhaltenden Voraussetzungen werden von der Behörde im Einzelfall sorgfältig geprüft.
Wenn wir jetzt eine neue Planung beginnen, besteht die Möglichkeit, dann eingereichte Bauanträge zurückzustellen. Die bereits jetzt vorliegenden Bauanträge beziehen sich allesamt auf die Gebietskulisse, die ohnehin Gegenstand der bisherigen Planung war. Die Besorgnis der sofortigen „wilden“ Bautätigkeit besteht also nicht.
Um eine unkontrollierte „Öffnung“ des Gemeindegebietes dauerhaft zu verhindern, ist die Aufstellung eines FNP unabdingbar.
Die Gründe für die Ablehnung sind keinesfalls so eindimensional, wie von der SPD, die die den Aufstellungsbeschluss am Ende mitgetragen hat, behauptet wird.
Der Bescheid der Bezirksregierung umfasst 14 Seiten. Für die Ablehnung war u. a. ein neues Urteil des OVG Münster maßgeblich, welches zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch gar nicht bekannt war. Während der Planungsphase wurde der Gemeinderat mehrfach mit neuer und geänderter Rechtsprechung konfrontiert. Leider ist es in den vergangenen Jahren auf Grund immer neuer obergerichtlicher Rechtsfortbildung kaum einer Gemeinde gelungen, einen rechtswirksamen FNP aufzustellen. Die Bezirksregierung weist aber auch auf sehr frühe Fehler des Planungsbüros hin, die sich dann durchgeschleppt haben.
Der Rat hat sich die Sache nicht leicht gemacht. Keinesfalls wurde sehenden Auges eine offensichtlich rechtswidrige Planung verabschiedet. Das Planungsbüro hat zwar auf Risiken hingewiesen, letztlich aber die eigene Planung als wirksam bezeichnet. Die Erwägungen der Ratsmehrheit waren aus damaliger Sicht nachvollziehbar und orientierten sich jeweils an den Vorgaben der Landesregierung NRW aus dem aktuellen Landesentwicklungsplan. Dass die SPD Schlangen der CDU nunmehr vorwirft, sich an landesrechtlichen Vorgaben orientiert zu haben, spricht für sich und könnte damit im Zusammenhang stehen, dass sie nicht mehr die Landesregierung stellt.
Die CDU-Fraktion hat sich stets bemüht, die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner und der Investoren sowie die Belange der Energiewende gleichermaßen zu berücksichtigen. Sie hat sich hierbei an sachlichen Kriterien orientiert und ihren politischen Willen klar formuliert. Neben einem möglichst großen Abstand zur Wohnbebauung war für uns auch der Erhalt des Modellflugplatzes von zentraler Bedeutung. Leider hat das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro die sachlichen Vorgaben des Rates, die sich nicht am Endergebnis orientierten, sondern eine sinnvolle Entwicklung der Planungstätigkeit ermöglichen sollten, immer wieder ignoriert. So legte es nach der im Dezember 2017 erfolgten Ablehnung der Vorlage durch den Rat eine „neue“ Planung vor, die zwar die Vorgaben des Rates in der Begründung formal berücksichtige, dann aber fast exakt zu dem Ergebnis kam, das der Rat vorher bereits abgelehnt hatte. Zu Vertrauensbildung trug diese Maßnahme sicherlich ebenso wenig bei, wie flapsige und stereotype Antworten der Planer.
Hätte der Rat im Dezember 2017, wie von der SPD-Fraktion befürwortet, der damaligen Planung zugestimmt, wäre unsere Gemeinde gleichwohl vor dem Verwaltungsgericht gescheitert, da auch dieser Planung durch das kurz danach veröffentliche, sog. „Bad Wünnenberger Urteil“ bereits überholt war. Die maßgeblich auch von der CDU-Fraktion befürworteten Veränderungen der Vorrangflächen waren somit für die Ablehnung nicht ursächlich. Eine Diskussion über die Frage, welche Planung denn „etwas weniger rechtswidrig“ gewesen wäre, ist müßig. Dieses Kriterium gibt es im Verwaltungsrecht schlichtweg nicht.
Erfreulich ist jedoch, dass eine "völlige Öffnung" des Gemeindegebietes für Windenergievorhaben als privilegierte Außenbereichsvorhaben gem. § 35 BauGB bislang verhindert werden konnte.
Die CDU setzt sich weiterhin für die Aufstellung eines FNP ein.
Dabei sind wir nach wie vor um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde bemüht. Allerdings ist den Vorgaben der Bezirksregierung sowie der aktuellen Rechtsprechung selbstverständlich Rechnung zu tragen, da der derzeitige Schwebezustand nicht endlos sein kann und die nächste Planung daher erfolgreich sein muss. Gegenseitige Schuldzuweisungen und Besserwisserei sind sicherlich nicht hilfreich.