31.07.2021, 09:22 Uhr | Dr. W. Husberg

Windkraft Gauseköte

In seiner letzten Sitzung am 19.07.2021 hat der Rat der Gemeinde Schlangen fristgerecht sein Einvernehmen zu den im Bereich der Gauseköte geplanten Windenergievorhaben erteilt. Hierzu war wegen der laufenden zweimonatigen Frist eine Sondersitzung in den Sommerferien anberaumt worden. Daher konnten einige Ratsmitglieder wegen langfristig gebuchter Urlaubsreisen leider nicht anwesend sein.
Die CDU Fraktion, aber sicherlich auch alle anderen im Rat vertretenen Fraktionen haben sich diese für unsere Gemeinde sehr bedeutende Entscheidung nicht einfach gemacht.
Hierbei war zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Schlangen nicht Genehmigungsbehörde ist. Das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Außenbereich darf nur bei Vorliegen planungsrechtlicher Gründe verweigert werden. Hierauf hatte der von der Gemeinde beauftragte Planer im Rat sowie den Ausschüssen mehrfach hingewiesen. Anerkannte planungsrechtliche Gründe im Sinne des Gesetzes sind nach Auskunft des Fachplaners sowie der Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung hier nicht ersichtlich.
Gleichwohl stellte diese Entscheidung für viele Ratsmitglieder eine Gewissensentscheidung dar. Dies wurde von unserem Ratsherrn Matthias Buchheim ausdrücklich herausgestellt. Unsere Fraktion hat nicht zuletzt auch zum Schutz der Meinungsbildung und des Gewissens aller Ratsmitglieder eine geheime Abstimmung beantragt. Das Ergebnis fiel letztlich knapp aus. 10 zu 8 bei 3 Enthaltungen. Das zeigt, dass wohl niemand über Windenergieanlagen auf der Gauseköte jubelt, die Ratsmitglieder aber im Rahmen ihrer Entscheidungskompetenz und der hieraus resultierenden Verantwortung eine sachliche Entscheidung getroffen haben.
Das eigentliche Baugenehmigungsverfahren wird im Kreis Lippe geführt. Hier ist noch nichts entschieden. Es werden noch zahlreiche Einzelprüfungen erfolgen.
Fotomontage: Blick auf die Gauseköte 2025? Fotomontage: Blick auf die Gauseköte 2025?