Antrag Sportstätten in Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt Rat
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Gemeinentwicklung und Umwelt stelle ich für unsere Fraktion den nachfolgenden Antrag:
I. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob Fördermittel für die Sanierung bzw. den Umbau der Sportstätten (Sportplätze und Sporthäuser) in Oesterholz und Kohlstädt in Anspruch genommen werden können. Mögliche Fördermittel sollen dann in Abstimmung mit dem Sportverein beantragt werden. Soweit hierfür ein Ratsbeschluss erforderlich ist, wird die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig entsprechende Vorlagen zu erarbeiten und zur Abstimmung zu stellen. II. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer Sanierung der Sportstätten in Oesterholz und Kohlstädt ggf. auch ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln unter Ausnutzung der Investitionspauschale zu prüfen. Dabei möge auch eine Verteilung der einzelnen Maßnahmen auf mehrere Jahre in Betracht gezogen werden. Ein entsprechendes Konzept soll unter Einbeziehung des Sportvereins von der Verwaltung erarbeitet werden.
Begründung: Wie bereits in den zuständigen kommunalen Gremien erörtert, sind die Sportstätten in Oesterholz und Kohlstädt marode und teilweise abgängig. Eine umfangreiche Sanierung ist vorgesehen. Hierüber wurde in der Ausgabe der Schlänger Zeitung vom 29.03.2019 berichtet.
Bei der damals beantragten Förderung hat die Gemeinde Schlangen jedoch in Bezug auf die Sportplätze keine Berücksichtigung gefunden. Die Sanierung ist jedoch notwendig.
Vor diesem Hintergrund sollte die Inanspruchnahme weiterer Fördertöpfe geprüft werden. In Betracht kommt insbesondere die Förderung des Landes NRW „Moderne Sportstätten-2022“, https://www.land.nrw/de/information-zur-umsetzung-des-neuen-sportstaettenfoerderprogramms-moderne-sportstaette-2022.
Daneben werden freilich regelmäßig weitere Förderprogramme von Bund und Land aufgelegt.
Soweit entsprechende Programme in Betracht kommen, sollen diese geprüft und die Fördermittel beantragt werden.
Eine Durchführung der Maßnahmen ist mit dem beantragten Beschluss nicht verbunden. Soweit die Beantragung von Fördermitteln einen vorherigen Rats- oder Ausschussbeschluss erfordert, soll die Verwaltung jedoch beauftragt werden, das Erforderliche zu veranlassen und die Abstimmung in den betreffenden Gremien zu erwirken.
Gleichzeitig soll die Verwaltung prüfen, ob und in welchem Rahmen die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ggf. auch ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln unter Ausnutzung der Investitionspauschale möglich ist.
Bei den Planungen ist es notwendig, den die Sportstätten vorrangig nutzenden Verein zu beteiligen. Auch die Belange des Schulsports sollen Berücksichtigung finden.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Husberg Fraktionsvorsitzender
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