Schlangen / Oesterholz-Haustenbeck, 15.03.2010

Antrag zum Bebauungsplan Oesterholz Oe-H 10

Unser Antrag zum neuen Bebauungsplan in Oesterholz-Haustenbeck im Gebiet zwischen Ostlandstraße / Langelau / Haustenbeckerstraße führte zu einer heftigen Diskussion im Rat der Gemeinde Schlangen in der deutlich wurde, dass an dem Bebauungsplan noch gearbeitet werden muss. Wir wollen, damit so schnell wie möglich, aber auch so gut wie möglich gebaut werden kann, jetzt eine Verbesserung des Babauungsplanes, die wir mit dem Planungsbüro, der Verwaltung  und den anderen Fraktionen besprechen wollen.

Hier der Wortlaut unseres Antrages:

Sitzung des Rates der Gemeinde Schlangen am 25.03.2010
Bebauungsplan Oe-H 10; Beschlussvorlage Drs.-Nr.: 15/1/2009-2014

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Namens der CDU-Fraktion stelle ich nachfolgenden
Antrag zur kommenden Sitzung des Rates:


Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu a.), Drs.-Nr.: 15/1/2009-2014, wird wie folgt gefasst:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Oe.-H. 10 – Gebiet zwischen Haustenbeckerstr., Ostlandstr. und Langelau – im Ortsteil Oesterholz – Haustenbeck der Gemeinde Schlangen

Der Rat der Gemeinde Schlangen beschließt die in Anlage zu 1 zur Beschlussvorlage formulierten Beschlussvorschläge zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach Maßgabe folgender Änderungen:

1.) Die Breite der Straßen beträgt durchgängig 7,5 m.
2.) Die einzige im Plan über die vorhandene Straße Langelau erreichbare Stichstraße IV wird ebenfalls über die an die Haustenbeckerstr. angebundene Erschließungsstraße II erschlossen. Die Straße IV entfällt im derzeit geplanten nördlichen Bereich zur Langelau hin und wird durch einen Fußweg ersetzt.
3.) Sämtliche Stichstraßen erhalten eine Fußwegverbindung zur Langelau.
4.) Die Straßenbeleuchtung des Wohngebietes erfolgt über LED-Licht.
5.) Die Erschließung der Straße I erfolgt über die dann nach Osten zu verlängernde Straße II. Der Anschluß der Straße I an die Haustenbeckerstr. entfällt.
6.)Am Ende der Straße I soll ein Wendehammer entstehen.

Der Bebauungsplan möge im Anschluss nach Maßgabe vorstehender Änderungen als Satzung beschlossen werden.

Sollte eine erneute Offenlegung seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten werden, so wird hilfsweise beantragt, diese zu beschließen.

Begründung:
I.
In der Sitzung der CDU-Fraktion vom 17.02.2010 wurde der Bebauungsplanentwurf mit Frau Müller-Schaffranietz ausgiebig erörtert.

Insbesondere wurden sämtliche Punkte, welche später als Anregung unserer Fraktion vom 22.02.2010 formuliert wurden, umfassend diskutiert.

Frau Müller-Schaffranietz sicherte sorgfältige Prüfung zu und erklärte auf Nachfrage, dass für diese Änderungen eine erneute Offenlegung nicht erforderlich sei.
Auf Grund dieser Auskunft änderte unsere Fraktion die Anregungen noch ab und verzichtete auf weiter reichende Anregungen und Vorschläge.

Mit Befremden wird nunmehr zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Anregungen mit überwiegend formularmäßiger Begründung abweist und insbesondere darauf verweist, es sei eine erneute Offenlegung erforderlich. Eine Korrektur der in der Sitzung erfolgten Auskunft ist zuvor nicht erfolgt.

Nicht nachvollziehbar ist auch der Hinweis, die Anregungen hätten zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen müssen.
Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren gem. §§ 13, 13a BauGB sieht ausdrücklich vor, dass Träger öffentlicher Belange in der Offenlegung zu Anregungen berechtigt sind. Einen Verspätungsausschluss für solche Anregungen, welche theoretisch bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätten gemacht werden können, sieht das Gesetz ausdrücklich nicht vor. Der Einwand ist somit unzutreffend.

Des weiteren ist darauf hinzuweisen, dass zwischenzeitlich Kommunalwahlen stattfanden und die CDU-Fraktion personell neu besetzt ist. Die Fraktion, welche jetzt Anregungen gemacht hat, existierte zuvor nicht.


II.
Die Anregungen werden in der Sache wie folgt begründet:

1.) Der Entwurf sieht im Bereich II eine Straßenbreite von 6,5 m sowie in den Bereichen I, III, IV und V eine Straßenbreite von sogar nur 5 m vor.
Dies ist auch bei Stichstraßen untergeordneter Verkehrsbedeutung nicht angemessen.
Die Erfahrungen im angrenzenden „Lau-Viertel“ haben gezeigt, dass diese Straßenbreite den Besucherparkverkehr sowie auch den natürlichen ruhenden Verkehr nicht aufzunehmen vermag.
Zudem kann ein geordneter Winterdienst nur unter großen Schwierigkeiten gewährleistetwerden. Dies gilt vor allem, wenn die Straßenränder durch parkende Fahrzeuge verstellt sind.
Die Erfahrungen des zurückliegenden Winters zeigen eindeutig, dass eine Straßenbreite von fünf Metern für den Winterdienst Probleme aufweist.
Die durch die Schaffung größerer Straßenbreiten wird die Attraktivität des Wohngebietes nachhaltig gesteigert.
Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass eine Straßenbreite von fünf Metern gesetzlich zulässig ist, verboten sind breitete Straßen jedoch nicht.

2.) Das Baugebiet sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit sowie der besseren Erreichbarkeit eine einheitliche Erschließung über die Haustenbeckerstr. erhalten.
Ansonsten ist mit nicht unerheblichem Suchverkehr zu rechnen.
Die Langelau ist zudem eine Wohnstraße.
Bei der seitens unserer Fraktion vorgeschlagenen Lösung wird des weiteren der auf die Straße IV anfallende Verkehr auf Ostlandstraße und  Haustenbeckerstr. anteilig verteilt.
Die Stellungnahme der Verwaltung beschränkt sich insoweit auf begründungslose Behauptungen städtebaulicher Notwendigkeiten, welche die diesseitigen Argumente nicht entkräften.

3.) Es ist davon auszugehen, dass sich das neue Wohngebiet zunächst vor allem an junge Familien richtet.

Die vorgeschlagenen Fußwege verkürzen den Schulweg der Kinder erheblich und tragen somit auch nachhaltig zur Verkehrssicherheit bei.

4.) Das LED-Licht, für welches sich unsere Fraktion bereits seit längerem einsetzt, ist die Beleuchtung der Zukunft.
Die benötigten Energiemengen sind deutlich geringer, so dass gleich bei der Verlegung Kabel deutlich niedrigeren Querschnittes zum Einsatz kommen können, welche kostengünstiger sind.
Das LED-Licht ist zudem mit deutlich geringeren laufenden Kosten verbunden.

Nach diesseitiger Auffassung kann die Beleuchtungsart, welche wie vorstehend dargelegt, auch Einfluss auf die zu erstellenden Versorgungsleitungen hat, gem. § 9 I, Nr. 13 BauGB im Bebauungsplan festgelegt werden.
In jedem Falle jedoch kommt dem Gemeinderat hier ein Entscheidungsrecht zu. Der Planer kann dies nicht eigenmächtig festsetzen. Auch handelt es sich nicht um eine Entscheidung der laufenden Verwaltung.
Sollte die Festsetzung im Bebauungsplan tatsächlich nicht möglich sein, so wäre ggf. ein separater Antrag zu späterer Zeit zu stellen.

5.) Die derzeitige Planung sieht in zwei Einmündungen in die Haustenbeckerstr. Vor, welche nur geringen Abstand voneinander haben.
Eine entsprechende Reduzierung würde nach unserer Auffassung für mehr Verkehrssicherheit sorgen.
Die seitens der Verwaltung geäußerten Bedenken hinsichtlich der Attraktivität der dann zwischen zwei Straßen höherer Verkehrsbelastung gelegenen Baugrundstücke (jetzt zwischen I + II) gilt es hiergegen abzuwägen.

6.) Die gefahrlose Erreichbarkeit der hinteren Baugrundstücke dieser Straße durch schwere Fahrzeuge wie Möbelwagen und Baustellenfahrzeuge ist nach der derzeitigen Planung nicht gewähleistet.
Soweit die Stellungnahme der Verwaltung sich auf die Behauptung beschränkt, ein Wendehammer sei nicht erforderlich, so ersetzt die Kraft dieses Ausdruckes nicht die an sich erforderliche Begründung.

Insgesamt läßt die Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der CDU-Fraktion ordnungsgemäße Ermessensausübung nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Walther Husberg
Fraktionsvorsitzender