Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Schlangen wird der Einleitung des Planverfahrens zur Flächennutzungsplanänderung zustimmen. Ziel ist es, den ersten Aufschlag für eine geordnete Planung von Windkraftanlagen vorzunehmen. Die CDU wird sich für eine bürgernahe Planung, insbesondere ausreichende Abstandsflächen zur Wohnbebauung, einsetzen.
Nach der aktuellen Rechtsprechung ist eine Gemeinde verpflichtet, der Windenergie substantiell Raum zu geben. Die rot-grüne Landesregierung hat es in dem überhasteten Bestreben, Vorreiter bei der Energiewende sein zu wollen, in der Vergangenheit aus ideologischen Gründen versäumt, die Bürger vor den negativen Einwirkungen der Windenergie zu schützen. So sind insbesondere keine festen Abstandsflächen vorgegeben. Bei der Nutzung von Windenergie dürfen der Schutz der Anwohner sowie die Interessen der betroffenen Gemeinden keinesfalls zu kurz kommen. Kommt eine Gemeinde nicht der Verpflichtung zur hinreichenden Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie nach, so ist es Investoren möglich, für einzelne Anlagen Baugenehmigungen nach § 35 BauGB zu beantragen. Das hätte letztlich eine „wilde Planung“ zur Folge, die unserer Gemeinde auch die letzten Reste der ihr noch verbliebenen Planungshoheit aus der Hand schlagen würde. Vor diesem Hintergrund unterstützt die CDU Schlangen die Aufstellung eines entsprechenden Flächennutzungsplanes. Dabei soll die nun beschlossene Vorlage, wie stets in solchen Fällen, lediglich eine Diskussionsgrundlage bilden. Hierbei ist zu beachten, dass die Planung ordnungsgemäß und rechtssicher aufgebaut und hergeleitet wird. Die Planungskriterien müssen insbesondere nachvollziehbar sein. Unsere Fraktion vertraut hierbei auf die Rechtsauskünfte der Verwaltung sowie der von dieser beauftragten Juristen. Die CDU wird die weitere Planung mit dem Ziel einer bürgerfreundlichen Entwicklung kritisch begleiten und selbstverständlich auch Bedenken und Anregungen in der Offenlage äußern. Hierbei strebt unsere Fraktion einen weitaus größeren Abstand zur Wohnbebauung an, als er derzeit in der ersten Diskussionsgrundlage vorgesehen ist. Wichtig ist uns auch, dass die weitere Gemeindeentwicklung durch die Windenergie nicht ausgebremst wird. Dabei ist auch zu beachten, dass bei der Auswahl der für die Windenergie zur Verfügung stehenden Flächen auch künftiges räumliches Wachstum unserer Gemeinde Berücksichtigung findet.
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