17.12.2015, 12:00 Uhr | Friedhelm Becker

Windkraft in Schlangen
Effektive Unterstützung der Energiewende – aber mit Augenmaß



Die CDU-Fraktion erwartet eine gründliche Überarbeitung der neuen gutachterlichen Stellungnahme und eine umfassende Beteiligung der Bürger vor einer weiteren Entscheidung über die Ausweisung von Potenzialflächen.

Spätestens seit dem Reaktorunfall in Japan hat sich die Notwendigkeit gezeigt, für die Stromerzeugung verstärkt auf alternative Energiequellen zurückzugreifen. Dabei gehört die Windkraft zu einer der Möglichkeiten Energie regenerativ zu erzeugen.

Um einen geregelten Ablauf bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zu ermöglichen und Zustände wie im benachbarten Kreis Paderborn zu vermeiden, hat sich der Rat der Gemeinde entschlossen,
Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen (WEA) auszuweisen, um die unvermeidlichen Eingriffe in das Landschaftsbild der Gemeinde auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Die CDU-Fraktion hatte sich daher gemeinsam mit Schlänger Bürgern und Vertretern der Bürgerinitiative bereits frühzeitig die hauptsächlich betroffenen Gebiete angesehen um die Auswirkungen des Baus von Windenergieanlagen für das Landschaftsbild unmittelbar zu erleben.

Kürzlich hatten alle Bürger und die Träger der öffentlichen Belange Gelegenheit, ihre Meinungen und Ansichten zu dem damals vorgelegten Entwurf bezüglich möglicher Potenzialflächen vorzubringen. Erfreulicherweise haben 435 Bürger von ihrem Recht Gebrauch gemacht.

Nunmehr haben die Sachverständigen im zuständigen Ausschuss eine erste Stellungnahme für eine mögliche Abwägung der unterschiedlichen Interessen vorgestellt.

Diese Darstellung war fachlich enttäuschend und reicht als Entscheidungsgrundlage bei weitem nicht aus.
Auf Befragen der CDU-Fraktion mussten die Sachverständigen einräumen, dass sie sich nicht umfassend mit den Eingaben der Bürger befasst haben. Sie haben lediglich einzelne häufig angesprochene Themenbereiche herausgefiltert und dazu mögliche Überlegungen mitgeteilt.
Im Ergebnis haben sie lediglich gegenüber den vorher dargestellten Potenzialflächen die Abstände zur Wohnbebauung pauschal auf 1000 Metern und den Abstand zum Modell- Flugplatz auf 300 Meter festgesetzt. Eine nachvollziehbare Begründung für diese Festsetzung auf 1000 Meter haben sie nicht gegeben.
Diese Abstände sind jedoch zu gering um eine übermäßige Beeinträchtigung der Schlänger Bürger zu vermeiden.
Auf Nachfrage der Mitglieder der CDU-Fraktion haben sie keine konkreten Argumente vorgetragen, die gegen einen Ausweitung der Abstandsflächen zur Wohnbebauung auf 1200 m (vergleiche die eigenen Untersuchungen zum Mindestabstand bei der Lärmbeeinträchtigung in den Nachtzeiten) oder auf mindestens 1500 m oder mehr, wie sie in der Stellungnahme der CDU und wohl auch vieler Bürger angeregt worden, sind sprechen.
Obwohl diese größeren Abstandsflächen in zahlreichen Stellungnahmen gefordert wurden, haben sich die Sachverständigen wie sie selbst einräumten nicht mit den Auswirkungen eines Abstandes von mindestens 1500 m zur Wohnbebauung auf die dann noch übrig bleibende Gesamtfläche, auseinandergesetzt.
Konkrete Angaben zur erforderlichen Fläche des von der Rechtsprechung geforderten substantiellen Raumes für den Bau von WEA fehlten.
 
Das von der Rechtsprechung geforderten gesamtplanerische Konzept für den Außenbereich der Gemeinde Schlangen wurde nicht ansatzweise dargestellt. Dieses Fehlen würde bereits ausreichen, um den zu erstellenden Flächennutzungsplan vor den Gerichten scheitern zu lassen.
Auch die Erfordernisse, die sich aus dem neuen Windenergieerlass des Landes Nordrhein-Westfalen und der neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster für die Ermittlung der harten Tabuflächen ergeben sind von den Sachverständigen nicht berücksichtigt worden, obwohl sie ihn nach ihren Angaben bekannt waren.
Die Darlegungen der Sachverständigen stellen somit lediglich einen ersten Hinweis für eine notwendige spätere Entscheidung zur Ausweisung der Konzentrationsflächen dar.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist daher eine umfassende Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme erforderlich und zwar insbesondere hinsichtlich des gesamtplanerischen Konzeptes, in dem auch der Schutz der Kulturlandschaft der Gemeinde Schlangen berücksichtigt werden muss, da sämtliche potentiellen Gebiete im Bereich der Landschaftsschutzgebiete liegen. Auch sind dem Ausschuss und der Öffentlichkeit die Alternativen für die Größe der Potenzialflächen bei möglichen größeren Abständen darzustellen und zu bewerten.
Auch die betroffenen Bürger einschließlich der Grundstückseigentümer der betroffenen Gebiete sind für das weitere Verfahren auch durch eine mündliche Anhörung zu beteiligen.
Auch ihnen muss Gelegenheit gegeben werden mündlich zu den vorgetragenen Darstellungen der Sachverständigen Stellung zu nehmen, damit der zuständige Ausschuss und der Rat später eine sachgerechte Entscheidung treffen können. Eine Information über das Ergebnis der Vorstellungen der Sachverständigen ohne Fragerecht, wie dies zur Zeit geplant ist, reicht nicht aus.
Die CDU Fraktion setzt sich weiterhin in dafür ein, im Dialog mit den Bürgern eine möglichst sachgerechte Entscheidung zu treffen, die möglichst sowohl der Privilegierung der Windenergieanlagen im Außenbereich als auch den Interessen sämtlicher Bürger Rechnung trägt.

Dafür sind aber eine Nachbearbeitung des Gutachtens und eine umfassende Bürgerbeteiligung notwendig.