Vorhandene Geldmittel sorgsam einsetzen CDU fordert Reduzierung der Ausgabenkompetenz des Bürgermeisters
Schwierige finanzielle Zeiten erfordern gesteigerte parlamentarische Kontrolle. Aus diesem Grunde fordert die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Schlangen eine Änderung der Haushaltssatzung unserer Gemeinde. Der Betrag, über welchen die Verwaltung, d.h. der Bürgermeister, gem. § 83 II GO NRW ohne Ratsbeschluss entscheiden darf, wird in der Haushaltssatzung festgelegt. Er soll nach dem Willen der CDU-Fraktion auf einheitlich € 10.000,00 gesenkt werden.
Derzeit liegt die Schwelle bei € 20.500,00 bei überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sowie bei € 15.500,00 bei allen übrigen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Die Forderung, welche bereits auf der ersten Haushaltsklausur der Fraktion gleich nach Bekanntgabe des Haushaltsentwurfes aufgestellt wurde, ist kein Ausdruck des Misstrauens gegen Bürgermeister und Verwaltung. In der zur Zeit schwierigen finanziellen Situation sind die vorhandenen Mittel jedoch sorgsam einzusetzen und unterliegen der gesteigerten Kontrolle der gewählten politischen Gremien. Wenn für diese die Gestaltungsmittel knapp werden, so hat das in gleichem Maße auch für die Verwaltung zu gelten. Der für Bürgermeister und Verwaltung verbleibende Spielraum ist ausreichend, um den gesetzlichen Verpflichtungen der Gemeinde nachzukommen sowie gegebenenfalls auf sich neu ergebende Situationen schnell reagieren zu können. In vielen vergleichbaren Gemeinden liegt der Schwellenwert ebenfalls nicht höher. Eine Unterscheidung zwischen solchen Aufwendungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen und sonstigen Aufwendungen ist nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht sachgerecht. Zudem besteht in dringenden Fällen immer die Möglichkeit, kurzfristig einen Eilbeschluss herbeizuführen.
Einen Antrag auf Änderung der Haushaltssatzung hat die CDU-Fraktion jetzt gestellt.
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