05.03.2021, 11:48 Uhr | Dr W. Husberg

Windenergieplanung

CDU Schlangen steht der Windenergieplanung offen gegenüber

Die CDU Schlangen setzt sich weiterhin für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ein, um den Ausbau der Windenergie auf unserem Gemeindegebiet kontrolliert begleiten zu können. Die geltende Rechtslage verlangt, dass der Windenergie substantiell Raum gegeben wird. Als Richtgröße wird regelmäßig angenommen, dass mindestens 10% der möglichen Fläche der Windenergie zu Verfügung stehen.


 

An diesen Vorgaben kommt die Kommunalpolitik nicht vorbei. Der CDU ist außerdem bewusst, dass die Energiewende von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und der Strom eben auch „nicht nur aus der Steckdose kommt“.

Die Planungen des Prinzen zur Lippe, Windenergieanlagen entlang der Gauseköte zu errichten, müssen auch dann, wenn noch kein Flächennutzungsplan aufgestellt worden ist, sämtliche für diese Anlagen bestehenden gesetzlichen bau- und umweltrechtlichen Vorgaben erfüllen.

Auch fließen sie dann im Flächennutzungsplanaufstellungsverfahren bei der Berechnung der 10% mit ein, so dass dann an anderer Stelle ggf. weniger Anlagen vorgesehen werden können.

Der politische Entscheidungsfindungsprozess läuft derzeit noch. (Bitte lesen Sie dazu auch unseren Facebook-Beitrag vom 5. März - auf dieser Seite weiter unten).

Selbstverständlich sind bauliche Anlagen dieser Größe an einer derart exponierten Stelle auch im Hinblick auf die Zukunft unserer Gemeinde als Wohn- und Gewerbestandort sowie im Hinblick auf Freizeit und Tourismus sorgfältig abzuwägen.

Allerdings hat der Investor seine Pläne sowie die zu Grunde liegende Motivation in einem langen Gespräch den Entscheidungsträgerinnen und -trägern der Gemeinde vorgestellt. Diese Vorstellung war von Respekt und Offenheit geprägt. Dabei kam auch die Möglichkeit zur Sprache, im Einklang mit der derzeitigen bzw. künftigen Rechtslage der Gemeinde Rahmen einer Stiftung oder eines ähnlichen Finanzierungsmodells über die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen hinaus finanzielle Mittel zukommen zu lassen. Diese können dann etwa für die Förderung der Ortsteile, den Ausbau der Sportstätten oder des Freibades genutzt werden. Gerade vor dem Hintergrund der durch die Corona-Krise erheblich strapazierten öffentlichen Haushalte stellt dies sicherlich eine interessante Option dar. Auf diese Weise könnten Gemeinde und Bevölkerung von den Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet, welche insgesamt ohnehin nicht vermeidbar sein werden, in angemessener Weise profitieren.