21.06.2017, 11:10 Uhr | Dr. W. Husberg

Windenergie - Flächennutzungsplan
Vor Gesetzesänderung nicht beraten

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Schlangen setzt sich dafür ein, die für die kommende Ratssitzung vorgesehenen Beschlüsse über die Änderung des Flächennutzungsplans zur Schaffung von Windenergievorrangflächen bis zum Inkrafttreten neuer landesrechtlicher Regelungen nicht zu fassen.
In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Michael Zans, einigte man sich darauf, die Verwaltung zu bitten, die entsprechenden Punkte von den Tagesordnungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Umwelt sowie des Rates zu nehmen.

Hintergrund ist die Absicht der künftigen Landesregierung, die Errichtung von Windenergieanlagen neu zu regeln.
CDU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag unter dem Stichpunkt „Windenergie“ u.a. vereinbart:
„Wir gehen davon aus, dass bei Neuanlagen eine Abstandsregelung von 1500 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten rechtssicher umsetzbar ist. Wir wollen den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen.“
Die CDU Schlangen war vor dem Hintergrund der Tatsache, dass unser Gemeindegebiet sich für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht wirklich gut eignet, stets bestrebt, die Windenergie in der Gemeinde bürger- und anwohnerverträglich zu gestalten. Für uns gilt die Zielsetzung: „so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich.“
Durch die Ankündigung im Koalitionsvertrag sehen sich CDU und SPD außerstande, derzeit einen Feststellungsbeschluss zu fassen.
Es ist uns klar, dass die o.g. Absichtserklärung im Koalitionsvertrag noch keine Änderung der bestehenden Gesetzeslage ist. Diese Änderung der gesetzlichen Grundlage möchten wir abwarten.
Daher ist es nicht sinnvoll, jetzt einen Beschluss zu fassen, der sich noch an einer in Kürze voraussichtlich überholten Rechtslage orientiert.
Ein Nachteil für die Gemeinde tritt hierdurch nicht ein. Sollten in der Wartezeit neue Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen gestellt werden, so ist eine Rückstellung durch den Kreis Lippe bis zur Fassung neuer Beschlüsse möglich.